
Wichtige Information
Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
Sie als Verbraucher sollen vor Telefonverkäufen geschützt sein. Deshalb hat der Gesetzgeber ein Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verabschiedet.
Allerdings nimmt Ihnen dieses Gesetz auch die Möglichkeit, in wichtigen Angelegenheiten von uns telefonisch kontaktiert zu werden.
Allerdings nimmt Ihnen dieses Gesetz auch die Möglichkeit, in wichtigen Angelegenheiten von uns telefonisch kontaktiert zu werden.
Gute Beratung fängt beim direkten Kontakt an
Sie erwarten zurecht von uns, dass wir bei wichtigen Anlässen den direkten Kontakt zu Ihnen suchen. Dazu gehören zum Beispiel auch...- die Kontaktaufnahme bei wichtigen Fälligkeiten Ihrer Anlagen oder Darlehen
- Hinweise bei steuerlichen oder gesetzlichen Änderungen und ähnlichen Themen
- die Terminvereinbarung mit Ihrem persönlichen Kundenberater
- ein Rückruf bei telefonischen Auskünften
- Informationen zu aktuellen Themen und Anlässen aus unserer Geschäftsbeziehung
Der schnellste Weg ist oftmals das Telefon
Damit wir Sie auch zukünftig bestmöglich beraten und betreuen können, geben Sie uns bitte Ihre Einwilligung, sie weiterhin auch telefonisch ansprechen zu dürfen.Drucken Sie dazu die vorbereitete Einwilligungserklärung am Ende dieser Seite aus und geben Sie sie in den nächsten Tagen unterschrieben in ihrer Volksbank vor Ort ab.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihren Kundenberater wenden, er informiert Sie gerne ausführlich.

